Justus Henker
Justus Henker ist der älteste Spross einer deutschen Juristenfamilie, deren berufliche Tätigkeiten sich im Stammbaum der Familie bis ins frühe Mittelalter zurückverfolgen lassen. Es gilt in der Familie als gesichert, dass der Familienname eine enge Beziehung zu den historischen Tätigkeiten der Familie hat.
Er wurde am 15.06.1970 in Heidelberg geboren, besuchte das Kurfürst-Friedrich-Gymnasium und studierte wie alle Henker Rechtswissenschaften, selbstverständlich ebenfalls in Heidelberg.
Er wuchs behütet auf und hat bis heute keinerlei Erfahrungen mit Drogen. Er schloss das Studium im Jahr 1995 nach einem so genannten “Freischuss” unmittelbar nach dem 6. Semester ab. Nach dem Referendariat legte er 1995 das Zweite Staatsexamen ab, erwarb damit die Befähigung zur Ausübung des Richteramts und gründete mit Freunden die Kanzlei Henker und Partner. Das Partner im Firmennamen steht für das ausgeklügelte Konzept hinter dem Business. So findet der Mandant bei Henker und Partner traditionell nicht nur juristischen Rat und Beistand, sondern alles was rund um das Recht noch so gebraucht wird, einschließlich Tatortreinigung und Privatermittlern.
Während eines Auslandsjahr erwarb er an der Havard Law School den Master of Law (LL.M.).
Justus hat sich schon in der Ausbildung von den Schriften des Dr. Baer, einem anderen Juristenchar von mir, inspirieren lassen. Dessen Doktorarbeit "Zu den Erfordernissen eines vergleichenden internationalen Rechtes im Falle des Endes des Kalten Krieges” von 1974 überarbeitet er derzeit aus Leidenschaft. Er verehrt außerdem Carl Friedrich von Savigny für dessen Grundlagenarbeit im Bereich der Normenauslegung. Er gehört zu den klassischen Vertretern des justiziablen rationalen Objektivismus und verkörpert jene Geisteshaltung, die Grundrechte noch als klassische Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat ansieht. Wie alle Juristen liebt er den formalen und rituellen Austausch von Argumenten, ohne dabei eine persönliche Beziehung zum Fall oder den Beteilligten aufzubauen.
Die juristische Auseinandersetzung erlebt er als Debatiersport, der ihm allergrößtes Vergnügen bereitet. Welche Rechtsauffassung er dabei einnimmt, hat weniger mit eigenen Überzeugungen, als vielmehr mit den Erfordernissen der Mandantschaft oder der tatsächlichen Tätigkeit zu tun. Aber, eine einmal eingenommene Haltung hat für ihn, wegen eigener Verbindlichkeits, - Ehr- und Loyalitätsanforderungen an sich selbst, dann auch Bestand. Nur wichtige Gründe können ein Abweichen von dieser in der Zukunft herbeiführen.
Er hat in Deutschland bereits als Schwerpunktstaatsanwalt im Bereich organisierter Clankriminalität sowie als Richter im Strafrecht gearbeitet. Er kann jederzeit einen juristischen Sachverhalt aus allen denkbaren Sichtweisen darlegen und die erforderlichen Meinungen auch beherzt vertreten. Es zieht ihn in die USA weil er für seine Arbeit Eindrücke aus einem Land sammeln möchte, das heute noch auf den Geschworenenprozess setzt, wie Deutschland sie bis 1924 hatte und in dem es im Bereich das Waffen und Stand Your Ground Recht mehr Liberalität gibt als in seiner Heimat. Außerdem bewundert er das amerikanische Verfahrensrecht für seine streng formale und daraus ggf. resultierende Anspruchsvernichtung. Alles in allem ist Justus ein Freund und Verfechter des Common Laws. dem er inzwischen sogar den Vorzug gibt und wird daher im kodifizierungsfixierten Europa freundlich formuliert als Exot wahrgenommen oder wie es dort heisst als Mindermeinung.
Justus Stärken liegen traditionell im Akten crunchen. Im Januar des Jahres 2020 entschied sich Justus Deutschland endlich hinter sich zu lassen und seinen 1996 erworbenen Master of Law nun in der US amerikanischen Praxis zu erproben. Seit dem sucht er nach neuen Herausforderungen im Land der unbegrenzten Möglichkeiten.